Psychosoziale Hilfen - Ambulant betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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Assistenz in der eigenen Häuslichkeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Aufsuchender Dienst
Assistenzleistungen nach §113 Abs.2 Nr.2 SGB IX i.V.m.§ 78 SGB IX

Ziel der Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und/oder zu erleichtern. Die Leistungen sollen Leistungsberechtigte befähigen und/oder unterstützen, ihre Lebensplanung und -führung im eigenen Wohnraum und in ihrem Sozialraum sowie in ihrer Lebenswelt möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Feststellungen nach dem Gesamtplan.

Das Leistungsangebot umfasst insbesondere personenzentrierte und sozialraum-orientierte Leistungen als Assistenzleistungen nach §113 Abs.2 Nr.2 i.V.m. § 78 SGB IX.

Die Leistungen für Assistenz werden insbesondere in folgenden Bereichen erbracht:

  • Leistungen für die allgemeine Erledigung des Alltags

  • Leistungen für die Gestaltung sozialer Beziehungen

  • Leistungen für die persönliche Lebensplanung

  • Leistungen für die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben

  • Leistungen für die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten

  • Leistungen für die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

Leistungen für die Verständigung mit der Umwelt sind Leistungen die im Sozialraum erbracht werden.

Weitere personenzentrierte Leistungen sind alle notwendigen Leistungen für den Leistungsberechtigten, welche zur Abstimmung, Planung und Dokumentation der jeweiligen personenzentrierten Leistungserbringung dienen. Diese werden im persönlichen Kontakt durchgeführt (z.B. die Planung des nächsten Hausbesuchs oder die Unterschrift auf der Leistungsquittung).

Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit seelischer Behinderung die in der Stadt Waren und im Umland leben, die in den Leistungsbereichen Tagesstruktur, Selbstversorgung/Haushalt im Wohnen, persönliche Lebensplanung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit professioneller Hilfe bedürfen. Dieses Angebot richtet sich auch an Personen die von einer Mehrfachbehinderung mit Abhängigkeitserkrankung betroffen sind.

Für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen oder Beeinträchtigungen der Sinne kann die Leistung nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Mehrfachbeeinträchtigung in Kombination mit einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung vorliegt.

Befähigende Leistungen

Die befähigende Assistenz erfolgt insbesondere durch Information, Orientierung, Anleitung und Übung. Die befähigende Assistenz erfordert, dass mit der leistungs-berechtigten Person alltägliche Situationen und Handlungen gemeinsam geplant, besprochen, geübt und reflektiert werden. Es werden Gelegenheiten geschaffen, etwas zu lernen; die Leistungsberechtigten sollen angeregt werden Handlungen selbstständig zu übernehmen. Zur befähigenden Assistenz gehören beispielsweise die psychosoziale Beratung und Anleitung bei der Herstellung und Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen.

Ersetzende Leistungen

Ersetzende Leistungen umfassen die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen in der Alltagsbewältigung und der Begleitung von Leistungsberechtigten (z.B. die Assistenz übernimmt die Handlung an der Kasse, wenn Sie die Situation nicht mehr aushalten können durch die Angststörung).

Gepoolte Leistungen nach §116 SGB IX i.v.m. §104 SGB IX

Auf Wunsch der leistungsberechtigten Person können Leistungen gemeinschaftlich erbracht werden, soweit die Teilhabeziele erreicht werden. Maßgeblich sind die Ermittlungen und Feststellungen im Rahmen der Gesamtplanung.

Gesellschaftlich leben wir in einer Gemeinschaft, in allen Berufen sind gemeinsame Aktivitäten selbstverständlich. Gemeinschaftliche Aktionen dienen der Überwindung von Rückzugs- und Isolationstendenzen, der sozialen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung im besonderen Maße. Sie dienen dem Training von sozialen Kompetenzen und von alltagspraktischen Fertigkeiten, die auf den Kontakt mit anderen Menschen aufbauen. Die geplante Anzahl der Teil-nehmer liegt zwischen zwei und vier Personen, um jedem Teilnehmer gerecht werden zu können.

In folgenden Bereichen werden Assistenzleistungen gepoolt angeboten

  • Erledigungen des Alltags (z.B. gemeinsamer Einkauf, gemeinsames Kochen

  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (z.B. Kinobesuch, Be-such Sommerfest).

  • Freizeitgestaltung (einschließlich sportlicher Aktivitäten), (z.B Radtour, Besuch einer Sportveranstaltung, gemeinsame Spaziergänge)

Unterstützung für Väter und Mütter mit Behinderung
Assistenz-gemäß SGBIX § 78 Abs.3

Die Assistenzleistungen werden regelhaft 5 Tage die Woche im Zeitraum zwischen 8:00 und 19:00 Uhr angeboten. An Wochenenden werden Leistungen nur im Einzelfall und nach Absprache angeboten.

Grundsätzlich ist beim zuständigen Sozialhilfeträger ein Antrag einzureichen, der die Hilfegewährung prüft. Hierbei können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht (§8 Abs. 1 SGB IX) Gebrauch machen, wenn Sie uns als Anbieter bevorzugen. Die vom Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Teilhabeplan, als Ergebnis des Gesamtplanverfahrens.

Das Angebot richtet sich auch an Menschen, die die Kosten selbst tragen z.B. über das persönliche Budget





    Kontakt

    Angebotsleitung
    Christina Kijas

    Mobil: 0151/12154517
    christina.kijas@kloster-dobbertin.de

    Büro
    Warendorfer Str.4
    17192 Waren(Müritz)
    Telefon: 03991/1868943