Arbeitsbereich Außenarbeitsplätze
Beschäftigte, die es wünschen und die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllen, können über einen festgelegten Zeitraum oder dauerhaft in ein Unternehmen der freien Wirtschaft integriert werden. Sie lernen dort Arbeits- und Produktionsabläufe eines Betriebes der freien Wirtschaft kennen und bleiben dennoch in der Gesamtverantwortung der Werkstätten. So entsteht ein effektives Dreiecksverhältnis. Die Beschäftigten können sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausprobieren, werden aber weiterhin von Fachkräften betreut.
Wir bieten dafür folgende Möglichkeiten an:
Außenarbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe wird von einer Fachkraft der WfbM innerhalb eines Unternehmens des ersten Arbeitsmarktes vor Ort begleitet.
Einzel-Außenarbeitsplatz
Einzelne Beschäftigte der WfbM arbeiten innerhalb eines Unternehmens des allgemeinen Arbeitsmarktes und werden von Fachpersonal unterstützt.
Sie haben Interesse an der Integration eines behinderten Beschäftigten in Ihr Unternehmen?
In einer gesonderten Vereinbarung wird das Dreiecksverhältnis zwischen der Werkstatt, dem Unternehmen und dem Menschen mit Behinderung geregelt. Bis zu einer eventuellen Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis behält der Leistungsberechtigte den Rechtsstatus „Werkstattbeschäftigter“ und die damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche. Es handelt sich bei diesem Angebot nicht um Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG.
Für die Leistungen, die wir erbringen, erhalten die Unternehmen eine Rechnung mit gleichen Vorteilen, die jede Auftragsvergabe an unsere anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen bietet. So können auch hier 50% des Lohnanteils auf eine zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.