Psychosoziale Hilfen - Psychosoziale Wohngruppe Neu Kaliß
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Psychosoziale Wohngruppe Neu Kaliß

Selbstbestimmt Wohnen mit Assistenz

Wohngruppe für erwachsene Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung (besondere Wohnform)

• Wohnräume in einer 4er WG in einem Einfamilienhaus
• Assistenz in Form von Fachleistungsstunden
• Tägliche Präsenzzeit am Tag (Basismodul)

Besonderheit: in der Wohngruppe können nur eingeschränkt Menschen mit Gehbehinderung wohnen, da das Gebäude ausschließlich über ein Treppenhaus erschlossen ist. Auch Menschen mit Pflegegrad 3-5 können hier nicht wohnen.

Die Wohngruppe befindet sich in einem Einfamilienhaus, das direkt an den idyllischen Bausch Park angrenzt. Das im Eigentum des Diakoniewerks Kloster Dobbertin gGmbH stehende Grundstück liegt in Neu Kaliß, ca. 25 km westlich von Ludwigslust in unmittelbarer Nachbarschaft der psychiatrischen Pflegeeinrichtung. Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte befinden sich im Ort.

Es stehen 4 Einzelzimmer zur Verfügung. Diese erstrecken sich auf 2 Etagen. Gemeinschaftsräume, wie z.B. Küche, zwei Bäder, Esszimmer usw. sowie das ca. 1000 qm großes Grundstück mit Terrasse, Wiese, Unterstellmöglichkeit für Fahrräder, Möglichkeiten zum Anbau von Obst/ Gemüse können genutzt werden.

Ein multiprofessionelles Team, bestehend aus Fachkräften, kann vorrangig befähigende Assistenzleistungen in Form von Information, gemeinsam Planen, Anleiten, Üben, Reflektieren erbringen. Diese können werktägig im Zeitraum von 07.30 Uhr- 12.30 Uhr bzw. 16.00 Uhr angeboten werden. An den Wochenenden liegt die Kernangebotszeit von 07.30-12.00 Uhr, kann aber auch hier je nach Betreuungsbedarf variieren. Der Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt am Vormittag.
Zusätzlich steht morgens ein Mitarbeiter für einen Zeitrahmen von zwei Stunden als Ansprechpartner zur Bewältigung nicht planbarer Ereignisse zur Verfügung (Basismodul). Am späten Nachmittag bzw. Abend und in der Nacht wird i.d.R. keine Assistenz angeboten.

Art, Umfang und Ziel der Leistungen bestimmen sich im Einzelfall. Hierzu ermittelt der Träger der Eingliederungshilfe gemäß §§120f. SGB IX den Bedarf, unter Beachtung der Wunsch- und Wahlrechte der leistungsberechtigten Person.
Im Sinne eines personen- und ressourcenorientierten Ansatzes orientiert sich die Ausrichtung der Unterstützungsleistungen gemäß §78 SGB IX an den Vorstellungen, Bedürfnissen, Problem- und Lebenslagen der leistungsberechtigten Person.
• Leistungen zur Erledigung des Alltags
• Leistungen zur Gestaltung sozialer Beziehungen
• Leistungen zur persönlichen Lebensplanung
• Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
• Leistungen zur Freizeitgestaltung und sportlichen Aktivitäten
• Leistungen zur Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen Verordnungen und der Sorge um die eigene Gesundheit

Wie funktioniert das konkret?
Fachleistungsstunden
Die Planung und Erbringung der Unterstützung in Form vom sog. Fachleistungsstunden erfolgen in dem Maße, wie Sie es mit den Mitarbeitenden besprechen. So können Sie bspw. an einem Gruppenangebot teilnehmen, wie z.B. dem Einkauf für den täglichen Bedarf. Oder Sie lassen sich von uns bei einem Arzttermin oder der Zubereitung der Mittagsmahlzeit unterstützen. Sie können aber auch Assistenz bei einem Freizeitangebot, wie z.B. Besuch des Flohmarktes erhalten, welches Sie mit einem oder mehreren Mitbewohnenden besuchen möchten (Poolleistung).
Sofern Sie eine Leistung von uns in Anspruch nehmen, müssen Sie diese auf sogenannten Leistungsquittungen schriftlich bestätigen. Dieses Vorgehen dient als Nachweis und ist für die Rechnungslegung beim zuständigen Leistungsträger notwendig.

Verpflegung
Hinsichtlich der Verpflegung haben Sie die Möglichkeit sich teilweise oder komplett selbst zu versorgen. Es steht eine Küche für vier Leistungsberechtigte zur Verfügung. Aufgrund der kleinen Gruppengröße können Sie aber auch mit den anderen zusammen die Mahlzeiten einnehmen. Die Reinigung Ihres Wohnraums obliegt Ihrem Verantwortungsbereich. Wir assistieren Ihnen ggf. dabei.

Zusätzliches Angebot
Sie haben die Möglichkeit die Tagesgruppe Dömitz zu besuchen. Diese liegt im Nachbarort Dömitz. Die Leistungen werden halbtags, an max. 5 Tagen/ Woche angeboten.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Antragstellung
Sollte die Wohngruppe für Sie in Frage kommen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Grundsätzlich ist beim zuständigen Sozialhilfeträger ein Antrag einzureichen, der die Hilfegewährung prüft. Hierbei können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht (§8 Abs. 1 SGB IX) Gebrauch machen, wenn Sie uns als Anbieter bevorzugen. Die vom Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Teilhabeplan, als Ergebnis des Gesamtplanverfahrens.

Bevor es zu einem Einzug in die Wohngruppe kommen kann, muss im Vorfeld die Art und der Umfang der Leistungserbringung festgelegt werden, d.h. der Leistungsträger bestimmt die Anzahl der Fachleistungsstunden.

Kosten
Ihre Kosten unterteilen sich entsprechend des Wohn- und Betreuungsvertrages sowie seiner Anlagen in:
• Mietkosten (bestehend aus Kaltmiete, Warmwasser-/Heizkostenpauschale, Betriebskostenpauschale, Strom)
• Pauschale für Hauswirtschaft und Lebensmittel

Dieses Entgelt für Wohnraum und die Pauschale rechnen Sie mit uns ab. Gern können Sie die aktuellen Kosten bei uns erfragen.

Das Entgelt für die Betreuungsleistungen der Eingliederungshilfe wird in der Regel von uns direkt mit dem Leistungsträger, d.h. Landkreis abgerechnet. Es setzt sich zusammen aus Fachleistungsstunde, Basismodul.





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    Kontakt


    Einrichtungsleitung
    Daniela Rietz

    Telefon: 038758/30236
    daniela.rietz@kloster-dobbertin.de

    Psychosoziale Wohngruppe
    Straße des Friedens 7
    19294 Neu Kaliß

    Telefon: 038758/30217
    Telefax: 038758/30233
    wg.neu-kaliss@kloster-dobbertin.de