Berufliche Bildung
„Alle Menschen streben von Natur nach Wissen.“
Aristoteles
Die Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH ist zugelassener Träger nach AZAV und kann somit in ihren Werkstätten für behinderte Menschen einen Berufsbildungsbereich vorhalten.
Im Bereich Berufliche Bildung (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich) arbeiten wir mit verschiedenen Kostenträgern zusammen wie zum Beispiel Agentur für Arbeit und Rentenversicherungsträger.
Eingangsverfahren
Im Eingangsverfahren haben beide Vertragspartner drei Monate Zeit abzuklären, ob die Werkstatt für behinderte Menschen für den Teilnehmer die geeignete Form der Teilhabe am Arbeitsleben ist. Im Eingangsverfahren arbeiten wir ausschließlich mit anerkannten wissenschaftlichen Testverfahren.
Berufsbildungsbereich
Im Berufsbildungsbereich erfolgt die zweijährige planmäßige berufliche Bildung auf der Grundlage einer qualifizierten, fortzuschreibenden Bildungsplanung. Sie baut auf den vorhandenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf und berücksichtigt individuelle Neigungen und Qualifikationen.
Die berufliche Bildung erfolgt in Form von Lehrgängen und Einzelmaßnahmen anhand individueller Bildungspläne. Praktika im Arbeitsbereich oder in Firmen des allgemeinen Arbeitsmarktes ergänzen diese Maßnahmen.
Begleitende Bildungsangebote
Auch im Arbeitsbereich haben unsere Beschäftigten einen Anspruch auf berufliche Bildung, Entwicklung ihrer Persönlichkeit und sozialpädagogische Begleitung. Zur Förderung der Gesamtpersönlichkeit und für eine stimulierende und abwechslungsreiche Tagesstruktur werden im erforderlichen Umfang begleitende Maßnahmen angeboten.
Mitwirkung
Die Persönlichkeitsentwicklung in den Werkstätten ist untrennbar mit der Schaffung von Entscheidungsspielräumen für den Einzelnen und die Gruppe und der aktiven Teilnahme am Werkstattalltag verbunden.
Das bedeutet, dass in den Werkstätten beschäftigte Menschen mit Behinderung bei der Entscheidung über ihre persönlichen und der Entscheidung über Werkstattangelegenheiten, soweit sie davon betroffen sind, mitwirken und mitbestimmen dürfen. Dazu werden individuelle Mitwirkungsmöglichkeiten gesichert bzw. der Werkstattrat als gewähltes Gremium der in der Werkstatt Beschäftigten genutzt.